Wenn Kinder oder Jugendliche aufgrund einer Erkrankung oder psychischen Belastung länger nicht am Unterricht teilnehmen können, stellt das Schulen und Schulträger oftmals vor große organisatorische und pädagogische Herausforderungen. Der Schulavatar AV1 bietet hier eine pragmatische Lösung: Er verbindet Schüler:innen sicher und in Echtzeit mit dem Präsenzunterricht in ihrer Klasse und ermöglicht ihnen trotz Abwesenheit eine kontinuierliche Teilhabe am Unterricht sowie am schulischen Leben.

Oft stellen sich Schulen oder Schulträger vor der Beschaffung von AV1 Avataren eine zentrale Frage: Wie lässt sich der AV1 finanzieren? Dieser Leitfaden bietet einen schnellen, verlässlichen Überblick über die wichtigsten Finanzierungswege in Deutschland – inklusive praktischer Hinweise für Schulen, Schulträger und Eltern. (Stand: Dezember 2025)

[Mit KI erstellte Grafik zu Illustrationszwecken.]

Finanzierung über schulische und kommunale Budgets

Für viele Schulen erfolgt die Anschaffung oder Miete eines AV1 über bestehende Mittel des Schulträgers. Häufig genutzt werden:

Digitalbudgets / Medienetat

Viele Kommunen finanzieren AV1 aus denselben Töpfen wie Tablets, Videokonferenzlösungen oder digitale Lernwerkzeuge. Da der AV1 eine datenschutzkonforme Form digitaler Teilhabe ermöglicht, passt er gut in diese Budgetlinien.

Inklusions- und Teilhabe-Etats

Bei längerer schulischer Abwesenheit aufgrund chronischer oder akuter Erkrankungen nutzen viele Schulträger Mittel aus der Sonderpädagogik oder der inklusiven Förderung. Der AV1 unterstützt den gesetzlichen Auftrag zur Teilhabe und ermöglicht eine unkomplizierte Wiedereingliederung.

Mittel für Reintegration und Schulsozialarbeit

Einige Schulträger ordnen AV1 der Rückführung nach Krankheit, psychosozialen Belastungen oder drohender Schulvermeidung zu. Entscheidend ist hier der pädagogische Nutzen: Der Avatar ermöglicht es abwesenden Schüler:innen den Kontakt zu Klasse sowie den Lehrkräften zu halten und erleichtert den Wiedereinstieg.

Startchancen-Programm (ab 2024)

Neben klassischen schulischen Budgets eröffnet auch das neue Startchancen-Programm des Bundes und der Länder zusätzliche Gestaltungsspielräume. Als langfristiges Bildungsprogramm über zehn Jahre (2024–2034) fördert es rund 4.000 Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schüler:innen. Der Schwerpunkt liegt auf moderner Lernumgebung, Unterrichtsentwicklung sowie dem Ausbau multiprofessioneller Teams.

Auch wenn das Programm nicht explizit bestimmte Technologien vorschreibt, unterstützen viele seiner Förderziele – insbesondere Chancengerechtigkeit, Verbesserung der Grundkompetenzen und Entlastung des Lehrpersonals – den Einsatz von Maßnahmen, die schulische Teilhabe sichern und Lehrkräfte im Alltag entlasten. Schulen, die am Programm teilnehmen, können daher prüfen, ob der AV1 als Teil einer umfassenden pädagogischen und digitalen Strategie in bestehende Maßnahmen eingebettet werden kann.

Landesprogramme und kommunale Einzelfallentscheidungen

Landesbudgets für digitale Bildung

Auch wenn große Programme wie der DigitalPakt Schule ausgelaufen sind, existieren in mehreren Bundesländern weiterhin Restmittel oder Innovationsfonds, aus denen digitale Lösungen wie der AV1 finanziert werden können. Einige Kommunen nutzen diese Spielräume bereits aktiv – vor allem dort, wo Digitalbudgets flexibel einsetzbar sind.

Mit Blick auf die kommenden Jahre zeichnet sich zudem ab, dass die Länder und der Bund an einem Folgeprogramm für digitale Bildung ab 2026 arbeiten. Auch wenn aktuell noch keine finalen Rahmenbedingungen veröffentlicht sind, ist davon auszugehen, dass neue Förderlinien erneut Schulen und Schulträger bei der digitalen Ausstattung unterstützen sollen. 

Kommunale Einzelfallfinanzierung („Härtefälle“)

Bei schweren Erkrankungen oder sehr langer Abwesenheit entscheiden manche Städte und Landkreise über schnelle Einzelfallfinanzierungen. Dies gilt besonders, wenn die Schule bereits erste Schritte eingeleitet hat oder der Bedarf pädagogisch klar begründet ist.

Finanzierung über Jugendhilfe und Sozialleistungsträger

Je nach Situation der Schülerin oder des Schülers kommen weitere Systeme in Betracht:

Jugendhilfe (SGB VIII)

In Fällen, in denen der AV1 die schulische (Re-)Integration unterstützt, kann auch das Jugendamt die Beschaffung eines AV1 finanziell unterstützen.

Eingliederungshilfe (SGB IX)

In Einzelfällen wird der AV1 als Hilfsmittel zur Teilhabe an Bildung anerkannt – vergleichbar mit Kommunikationshilfen oder einer Schulassistenz.

Gesetzliche Krankenkassen

Es gibt dokumentierte Einzelfälle, in denen Krankenkassen den Einsatz eines AV1 unterstützt haben, vor allem im Reha-Kontext. Eine reguläre Finanzierung ist derzeit leider noch nicht möglich.

Warum sich der Aufbau einer AV1 Flotte lohnt

Immer mehr Städte und Landkreise entscheiden sich dafür, eigene AV1 Flotten aufzubauen. Statt einzelne Geräte nur für Einzelfälle zu beschaffen, investieren Schulträger strategisch in eine feste Anzahl an Avataren, die zentral verwaltet und bedarfsgerecht an Schulen ausgegeben werden können.

Dieses Modell bietet mehrere Vorteile:

  • Hohe Flexibilität: Schulen können kurzfristig ein Gerät anfordern, ohne langwierige Beschaffungsprozesse.

  • Effiziente Nutzung: Ein AV1 begleitet im Durchschnitt mehrere Schüler:innen pro Jahr – die Geräte bleiben aktiv im Einsatz statt abzuwarten.

  • Kosteneffizienz: Durch die gemeinsame Nutzung amortisieren sich die Gesamtkosten schneller als bei Einzellösungen.

  • Planungssicherheit: Schulträger haben einen klaren Überblick über verfügbares Material und können Bedarfe frühzeitig einschätzen.

  • Entlastung für Schulen: Schulleitungen müssen nicht selbst finanzieren oder organisieren; der Schulträger übernimmt Vergabe, Wartung und Prozesse.

Einige Kommunen kombinieren diese Flotten sogar mit standardisierten Abläufen, z. B. zentralen Bedarfsformularen, definierten Kriterien für den Einsatz (z. B. ärztliche Empfehlung oder Schulabwesenheit ab X Wochen), festen Ansprechpartner:innen für IT, und klaren Rückgabe- und Weitergabeprozessen.

Solche Modelle entstehen derzeit in zahlreichen Regionen und gelten zunehmend als Best Practice, um Schulabsentismus strukturiert, schnell und nachhaltig zu begegnen. Gleichzeitig erhöht eine AV1 Flotte die Gleichbehandlung innerhalb eines Schulträgers: Jede Schule hat denselben Zugang zur gleichen Unterstützung – unabhängig von individuellen Budgets.

Sonderetats der Schulleitung

Insbesondere für kurze Nutzungszeiträume oder Pilotphasen nutzen Schulleitungen eigene Budgets. Immer mehr Schulen entscheiden sich zudem bewusst dafür, eigene AV1 anzuschaffen, anstatt ausschließlich auf zentrale Pools oder den Verleih über Medienzentren zurückzugreifen. Dadurch kann der Einsatz ohne Verzögerung starten, und die Schule behält volle Flexibilität, während parallel die Klärung einer langfristigen Finanzierung oder einer möglichen Erweiterung erfolgt.

Kostenersparnis und Entlastung des Personals

Neben den verschiedenen Finanzierungswegen spielt auch die wirtschaftliche Perspektive für viele Schulträger eine Rolle. Die Erfahrung aus anderen Ländern zeigt deutlich, dass sich die Kosten eines AV1 häufig weitgehend amortisieren, weil Schulen und Kommunen weniger Personalstunden für Hausunterricht oder individuelle Fördermaßnahmen aufbringen müssen.

Während klassischer Hausunterricht oft einen hohen zeitlichen Einsatz von Lehrkräften oder externem Personal erfordert, ermöglicht der AV1 die Teilnahme am regulären Unterricht – ohne zusätzliche Einzelstunden. Das entlastet Schulen sowohl organisatorisch als auch finanziell und sorgt gleichzeitig für eine stabile Unterrichtsversorgung der betroffenen Schüler:innen.

Wie gehen Schulen am besten vor?

  1. Bedarf beschreiben: Kurz dokumentieren, warum und wie viele AV1 benötigt werden (Dauer der Abwesenheit, Belastungssituation, pädagogische Ziele).

  2. Ressourcen prüfen: Interne Töpfe (Digitalbudget, Inklusion, Reintegration) oder förderfähige Programme identifizieren.

  3. Schulträger einbeziehen: Viele Kommunen haben bereits Erfahrungen mit dem AV1 oder bestehenden AV1 Flotten..

  4. Finanzierungsweg festlegen: Ob über schulische Mittel, Jugendhilfe, Stiftungen oder andere Wege – entscheidend ist die schnelle Sicherstellung der Teilhabe.

  5. Kontakt zu No Isolation: Sobald klar ist, dass ein AV1 benötigt wird, unterstützen wir Sie gerne persönlich. Nutzen Sie unser Kontaktformular, um eine unverbindliche Beratung sowie Dokumente für interne Beschlüsse, Informationen für Eltern und Lehrkräfte anzufordern oder weitere Informationen zu erhalten.

Finanzierung über Stiftungen, Fördervereine und private Unterstützung

Viele Schulen haben deutschlandweit sehr positive Erfahrungen mit Bürgerstiftungen, Rotary Clubs, Lions Clubs, Unternehmensstiftungen und spezialisierten Bildungsstiftungen gemacht. Diese Organisationen unterstützen häufig Projekte, die Kindern den Zugang zu Bildung ermöglichen oder soziale Teilhabe stärken.

Für Schulen bedeutet das konkret:

  • Bürgerstiftungen finanzieren oft regionale Bildungsprojekte und reagieren schnell auf Anträge einzelner Schulen.
  • Rotary und Lions Clubs unterstützen regelmäßig Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenssituationen und fördern technische Lösungen, die soziale Teilhabe ermöglichen.
  • Unternehmensstiftungen (z. B. großer Arbeitgeber in der Region) finanzieren häufig digitale Bildungsinitiativen oder Projekte zur Chancengerechtigkeit.
  • Bildungsstiftungen konzentrieren sich auf Projekte, die Innovation im Unterricht fördern oder Schüler:innen in Krisensituationen unterstützen.

Stiftungen übernehmen dabei entweder die vollständigen Kosten eines AV1 oder beteiligen sich anteilig – häufig schnell und unbürokratisch. Auch Kooperationsmodelle zwischen Stiftungen und Unternehmen kommen immer häufiger vor, bei denen Unternehmen die finanziellen Mittel bereitstellen und die Stiftung die Vergabe, Bedarfsprüfung und Verteilung übernimmt.

Diese Finanzierung eignet sich besonders für individuelle Fälle, wenn kurzfristiger Bedarf besteht oder schulische/kommunale Budgets bereits ausgeschöpft sind.

Unternehmenspartnerschaften und CSR-Modelle

Immer mehr Unternehmen engagieren sich im Bildungsbereich und unterstützen Schulen dabei, digitale Teilhabe sicherzustellen. Im Rahmen ihrer Corporate Social Responsibility (CSR) übernehmen lokale oder regionale Unternehmen häufig Patenschaften für einen oder mehrere AV1. Dadurch können Schulen schnell und unkompliziert auf eine Lösung zugreifen, ohne eigene Budgets zu belasten.

Besonders wirksam sind Kooperationsmodelle zwischen Unternehmen und Stiftungen: Unternehmen stellen die finanziellen Mittel bereit, während eine gemeinnützige Stiftung die Verwaltung, Bedarfsprüfung und Allokation übernimmt. Auf diese Weise gelangen die Geräte gezielt zu den Schulen oder Familien, die sie am dringendsten brauchen.

Solche Partnerschaften schaffen klare Strukturen, vermeiden bürokratische Hürden und ermöglichen eine nachhaltige Unterstützung über mehrere Jahre hinweg. Für Unternehmen ist es gleichzeitig eine sichtbare Möglichkeit, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und einen direkten Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit zu leisten.

Wie können Eltern den Einsatz eines AV1 anstoßen?

Auch Eltern können den Prozess aktiv unterstützen, wenn ihr Kind länger nicht am Unterricht teilnehmen kann. Sinnvoll ist es, zunächst das Gespräch mit der Klassenleitung oder Schulleitung zu suchen und den Bedarf klar zu beschreiben: Wie lange wird die Abwesenheit voraussichtlich dauern? Welche Herausforderungen entstehen dadurch im Unterrichts- und Sozialleben? Im nächsten Schritt sollte die Schule prüfen, ob bereits ein AV1 Avatare über den Schulträger verfügbar sind oder ob schulische Budgets genutzt werden können.

Eltern können außerdem Informationen zu möglichen Finanzierungspfaden an die Schule weitergeben – etwa Fördervereine, Stiftungen oder Jugendhilfeangebote. Sobald die Schule den Bedarf bestätigt hat, unterstützen wir auf Wunsch sowohl Eltern als auch die Schule mit weiterem Material, Informationen zur technischen Umsetzung und allen notwendigen Schritten für einen schnellen Start.

Wie Sie jetzt weiter vorgehen können

Die Finanzierung eines AV1 lässt sich in Deutschland auf verschiedenen Wegen realisieren – von Digital- und Inklusionsetats über Jugendhilfe bis hin zu Stiftungen und Fördervereinen. In vielen Fällen kann ein Avatar innerhalb weniger Tage zur Verfügung stehen, sobald der Bedarf geklärt und der Schulträger einbezogen ist.

Wenn Sie Unterstützung bei der Auswahl des passenden Finanzierungswegs benötigen oder sich einen Überblick über Kosten, Einsatzszenarien und praktische Schritte wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu Budgets, Einsatzszenarien und den ersten Schritten im Entscheidungsprozess.

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