Bei der Entwicklung von AV1 standen Datenschutz und Sicherheit im Mittelpunkt – und so werden Schüler, Klassenkameraden und Lehrkräfte gleichermaßen geschützt.
Alle Komponenten von AV1 – der Klassenzimmerroboter, die AV1-App und das AV1-Admin-Portal – werden von unserem engagierten Team in Norwegen intern konzipiert und entwickelt. Dadurch haben wir die volle Kontrolle über jedes Detail, von der Funktionalität bis zur Datensicherheit.
No Isolation ist ISO 27001-zertifiziert, und Datenschutz und Datensicherheit haben für uns von Anfang an oberste Priorität. So stellen wir sicher, dass AV1 sicher und geschützt ist und die Bedürfnisse von Kindern berücksichtigt.
Unsere Technologie wird jährlich umfassenden Sicherheitstests durch das Red Team von PwC unterzogen – eine Gruppe ethischer Hacker, die dafür bekannt ist, Organisationen bei der Aufdeckung und Behebung kritischer Cybersicherheitslücken zu unterstützen. Darüber hinaus sind wir Cyber Essentials-zertifiziert und belegen damit unser Engagement für hohe Standards in Sachen Cyberhygiene und Datenschutz.
Nur ein Student kann mit einem geheimen Login-Code gleichzeitig auf AV1 zugreifen — es besteht also kein Zweifel darüber, wer angemeldet ist. Der Student kann sich nur anmelden, wenn der Roboter eingeschaltet ist, und es ist sofort klar, wann er das tut: Der Kopf und die Augen von AV1 leuchten.
Der Livestream zwischen dem Schülergerät und AV1 ist vollständig verschlüsselt, sodass niemand sonst darauf zugreifen kann. Es wird nichts aufgezeichnet oder gespeichert, und der Stream kann nicht auf andere Bildschirme oder Geräte übertragen werden.
AV1 sammelt keine personenbezogenen Daten der nutzenden Schüler oder ihrer Mitschüler. Screenshots oder Aufzeichnungen sind nicht möglich, sodass die Privatsphäre aller geschützt bleibt.
In unserer Dokumentensammlung finden Sie umfangreiche Datenschutzinformationen oder Briefvorlagen für Eltern und Lehrkräfte. Bitte beachten Sie, dass es für den Einsatz des Avatars in einzelnen deutschen Bundesländern spezifische schulgesetzliche Regelungen geben kann, die eine Einwilligung oder eine Widerspruchslösung beinhalten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Key Account Manager, welche Regelungen in Ihrem Bundesland derzeit gelten.
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