Schulische Langzeitabwesenheit ist längst kein Ausnahmefall mehr. Chronische Erkrankungen, psychische Belastungen, Klinikaufenthalte oder Long Covid führen dazu, dass Schülerinnen und Schüler über Wochen oder Monate nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können. Die Folgen sind bekannt und pädagogisch wie organisatorisch anspruchsvoll: Lernprozesse brechen ab, Routinen gehen verloren, soziale Zugehörigkeit erodiert und die Reintegration wird zunehmend komplex.

Für Schulleitungen bedeutet dies: Jede Phase längerer Abwesenheit ist nicht nur ein individuelles Schicksal, sondern eine strukturelle Herausforderung für Unterrichtsorganisation, Schulklima und Bildungsgerechtigkeit. Viele Schulen reagieren engagiert, zum Beispiel mit Aufgabenpaketen, digitalen Materialien oder individuellen Nachführangeboten. Doch diese Maßnahmen bleiben häufig additiv. Sie sichern Stoff, nicht Teilnahme.

Hier setzt ein strukturierter Ansatz digitaler Teilhabe an. Telepräsenzlösungen wie der AV1 ermöglichen es Schülerinnen und Schülern, trotz physischer Abwesenheit live am Unterrichtsgeschehen teilzunehmen – datenschutzkonform, niedrigschwellig und ohne Kameraübertragung aus dem Klassenraum.

Die entscheidende Frage lautet: Wie lässt sich eine solche Lösung im Rahmen des Startchancen-Programms tragfähig finanzieren?

Wie passt AV1 zum Startchancen-Programm?

Das Startchancen-Programm ist kein Produktförderprogramm. Es finanziert pädagogische Maßnahmen und lernförderliche Ausstattung, die Bildungsgerechtigkeit stärken und Lernrückstände reduzieren.

Für digitale Teilhabe-Lösungen wie den AV1 kommen in der Regel zwei Ansatzpunkte infrage:

Säule I – Investitionen in lernförderliche Ausstattung

Hier geht es um technische Infrastruktur, die langfristig genutzt wird. Ein Telepräsenz-Avatar kann hier eingeordnet werden, wenn er:

  • die kontinuierliche Teilnahme am Unterricht sichert
  • Lernrückstände reduziert
  • nachhaltig einsetzbar ist
  • zur Chancengerechtigkeit beiträgt

Säule II – Schul- und Unterrichtsentwicklung

Hier steht die strategische Schulentwicklung im Mittelpunkt.
AV1 kann Teil eines strukturierten Teilhabe-Konzepts sein, etwa zur:

  • Prävention von Schulabsentismus
  • Stabilisierung bei längerer Erkrankung
  • systematischen Wiedereingliederung
  • individuellen Förderung vulnerabler Schülerinnen und Schüler

In diesem Fall ist der Avatar kein Einzelgerät, sondern ein Baustein einer übergeordneten Maßnahme. Welche Säule im jeweiligen Bundesland greift, hängt von der konkreten Ausgestaltung durch das Land ab. Entscheidend ist nicht die Technik, sondern die pädagogische Begründung.

Schritt-für-Schritt: So finanzieren Schulen einen AV1 über das Startchancen-Programm

Die folgenden Schritte gelten bundesweit als Orientierungsrahmen – unabhängig von landesspezifischen Portalen oder Formularen.

1. Bedarf klar benennen

Bevor es um Finanzierung geht, sollte die Schule den pädagogischen Bedarf konkretisieren. Dokumentieren Sie kurz die Ausgangssituation. Es braucht keine umfangreiche Studie – aber eine nachvollziehbare Begründung:

  • Gab es im letzten Schuljahr Schülerinnen oder Schüler mit mehr als 20 oder 30 Fehltagen?
  • Gab es Fälle mit erschwerter Rückkehr oder sozialem Rückzug?
  • Besteht aktuell ein Fall längerer Abwesenheit?

2. Die Maßnahme beschreiben – nicht das Produkt

Im Startchancen-Kontext wird keine „Produktanfrage“ gestellt, sondern eine pädagogische Maßnahme dokumentiert. Der AV1 wird dabei als Teil der Maßnahme beschrieben – nicht als isoliertes Gerät.

Formulieren Sie daher:

  • Welches Ziel verfolgen Sie?
    (z. B. Sicherung kontinuierlicher Teilnahme am Unterricht)
  • Wie soll dieses Ziel erreicht werden?
  • Welchen Beitrag leistet der Avatar zur Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit?

3. Intern abstimmen

Klären Sie innerhalb der Schulleitung:

  • Wer übernimmt die Koordination?
  • Wie wird der Einsatz organisatorisch begleitet?
  • Passt die Maßnahme zur bestehenden Startchancen-Strategie?

4. Schulträger frühzeitig einbinden

Die meisten Bundesländer sehen vor, dass Beschaffung und Abrechnung über den Schulträger laufen. Eine frühzeitige Abstimmung beschleunigt den Prozess erheblich.

Klären Sie frühzeitig:

  • Beschaffungsweg
  • Haushaltszuordnung (Säule I oder II)
  • mögliche interne Fristen

5. Maßnahme im jeweiligen Landesverfahren dokumentieren

Je nach Bundesland erfolgt die Dokumentation:

  • über ein Startchancen-Portal
  • im Rahmen der Schulentwicklungsplanung
  • oder über Abstimmung mit der Schulaufsicht

Wichtig ist, dass deutlich wird:

  • Welches pädagogische Problem adressiert wird
  • Welche Maßnahme umgesetzt wird
  • Welcher nachhaltige Effekt erwartet wird

Es gibt in der Regel keine separate Antragsfrist für einzelne Produkte. Maßgeblich sind die Planungszyklen des jeweiligen Bundeslandes und des Schulträgers.

6. Nachhaltigkeit darstellen

Startchancen zielt auf strukturelle Verbesserung, nicht auf Einzellösungen ohne Konzept. Ein entscheidender Faktor für die Bewilligung ist die langfristige Einsetzbarkeit:

  • Flexible Nutzung bei wechselnden Fällen
  • Mehrjährige Einsatzmöglichkeit
  • Entlastung für Lehrkräfte
    Beitrag zur Schulentwicklungsstrategie

Was Schulen nicht benötigen

Im Zusammenhang mit der Finanzierung digitaler Teilhabelösungen über das Startchancen-Programm besteht mitunter die Sorge, es seien besondere Genehmigungen oder komplexe Zusatzverfahren erforderlich. Tatsächlich benötigen Schulen in der Regel weder eine separate Produktfreigabe durch das Ministerium noch spezielles juristisches Fachwissen. Auch existiert keine bundesweite „Antragsrunde“ ausschließlich für einzelne Lösungen wie einen Telepräsenz-Avatar.

Maßgeblich ist vielmehr die schlüssige pädagogische Einordnung der Maßnahme innerhalb des jeweiligen Startchancen-Rahmens des Bundeslandes. Entscheidend ist also nicht ein formaler Sonderantrag, sondern eine nachvollziehbare Begründung, wie die geplante Maßnahme zur Sicherung von Bildungsteilhabe beiträgt.


Warum sich ein strukturiertes Teilhabe-Konzept lohnt

Ein strukturiertes Konzept zur digitalen Teilhabe ist weit mehr als eine Reaktion auf einzelne Krankheitsfälle. Langzeitabwesenheit wird angesichts steigender psychischer Belastungen und chronischer Erkrankungen nicht seltener werden. Schulen, die hier ausschließlich situativ handeln, stehen jedes Mal vor denselben organisatorischen und pädagogischen Herausforderungen.

Ein klar definiertes Teilhabe-Konzept schafft dagegen Verlässlichkeit: Es sichert Kontinuität im Lernprozess, stabilisiert soziale Zugehörigkeit und erleichtert die Rückkehr in den Präsenzunterricht. Gleichzeitig entlastet es Lehrkräfte, weil Abläufe und Zuständigkeiten geklärt sind. Vor allem aber stärkt es die Bildungsgerechtigkeit – indem Schülerinnen und Schüler auch in Phasen der Abwesenheit nicht aus dem schulischen Zusammenhang herausfallen. Das Startchancen-Programm eröffnet hierfür einen finanziellen Rahmen. Die strategische Entscheidung, digitale Teilhabe als festen Bestandteil der Schulentwicklung zu verankern, liegt jedoch bei der Schulleitung.

Von der Idee zur Umsetzung – wir unterstützen Sie dabei

Das Startchancen-Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, digitale Teilhabe nicht improvisiert, sondern strukturell zu verankern. Ein Telepräsenz-Avatar wie AV1 kann dabei ein wirkungsvoller Baustein sein – vorausgesetzt, er wird pädagogisch klar eingebettet und strategisch gedacht.

Vielleicht stellt sich in Ihrer Schule gerade die Frage, wie ein solches Konzept konkret aussehen kann oder wie sich die Finanzierung in Ihrem Bundesland umsetzen lässt. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die nächsten Schritte zu klären – unverbindlich und mit Blick auf Ihre spezifische Situation: Unverbindliche Anfrage