Digitale Teilhabe für erkrankte Kinder in Niedersachsen
Wenn Kinder über längere Zeit krank sind, verlieren sie oft nicht nur den Anschluss an den Unterricht, sondern auch an ihre Klasse. In Niedersachsen sorgt der AV1 Schulavatar von No Isolation dafür, dass das nicht so bleiben muss. Über eine sichere App können langzeiterkrankte Schüler:innen ihren Platz im Klassenzimmer behalten – zuhören, sich melden und mitreden. So bleibt das Klassengefühl auch auf Distanz bestehen.
Der AV1 ist in Niedersachsen schon vielfach im Einsatz
Der AV1 ist längst keine Zukunftsvision mehr – er ist bereits in 17 niedersächsischen Landkreisen im Einsatz, wo er über Schulträger oder Medienzentren verliehen und finanziert wird.
Insgesamt sind aktuell 46 AV1 im Besitz öffentlicher Stellen in Niedersachsen. Zusätzlich unterstützen fünf Fördervereine Kinder und Familien mit weiteren 32 AV1, die kostenlos oder kostengünstig zur Verfügung gestellt werden.
Diese starke Verbreitung zeigt: Der AV1 hat sich im Schulalltag bewährt – als sicheres, datenschutzkonformes und pädagogisch wertvolles Tool, das Schulen spürbar entlastet und Kindern eine echte Brücke zurück ins Klassenzimmer bietet.
Klare Regelung für niedersächsische Schulen
Das Land Niedersachsen hat in einer aktuellen Handreichung zum Einsatz des AV1 den rechtlichen und organisatorischen Rahmen festgelegt. Der Avatar kann eingesetzt werden, wenn Präsenz-, Haus- oder Krankenhausunterricht nach § 69 Abs. 1 NSchG nicht möglich ist. Ziel ist die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und die Teilhabe am Schulleben – auch dann, wenn eine Schülerin oder ein Schüler über Wochen oder Monate nicht in die Schule kommen kann.
Antragstellung über das RLSB Niedersachsen
Der Antrag auf Nutzung des AV1 wird von der Schule beim zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) gestellt.
Benötigt werden unter anderem:
- eine pädagogische Stellungnahme,
- eine ärztliche Einschätzung,
- Datenschutzunterlagen des Anbieters,
- sowie die Klärung der Finanzierung.
Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet das RLSB – in der Regel innerhalb einer Woche – über den Einsatz des Avatars.
Finanzierung über Eingliederungshilfe möglich
Viele Schulen zögern, weil sie sich unsicher sind, wer die Kosten trägt. Dabei gibt es längst funktionierende Wege: In Niedersachsen kann der AV1 über die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX finanziert werden. Zahlreiche Landkreise stellen den AV1 bereits zentral zur Verfügung – die Hürde für Schulen ist also gering.
Unser Rat: Mutig sein und den Antrag stellen! Die Praxis zeigt, dass die Genehmigungen in vielen Fällen unkompliziert erteilt werden – vor allem, wenn eine pädagogische Begründung und ein ärztlicher Nachweis vorliegen.
Datenschutz klar geregelt
Die Nutzung des AV1 ist datenschutzrechtlich zulässig. Grundlage ist Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i. V. m. § 31 Abs. 1, 5, 10 NSchG. Es ist keine Einwilligung anderer Eltern oder Lehrkräfte erforderlich, da der Einsatz Teil des öffentlichen Bildungsauftrags ist.
Wichtig:
- Der Livestream wird nicht gespeichert oder aufgezeichnet.
- Die Schule bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
- Eine Datenschutz-Folgenabschätzung sowie ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter sind verpflichtend.
Vereinfachte Verfahren in Arbeit
Das Kultusministerium Niedersachsen arbeitet derzeit an einem vereinfachten Genehmigungsverfahren mit klaren Datenschutz- und Bewertungsrichtlinien. Damit soll die Entscheidung über den Einsatz künftig noch schneller und unbürokratischer erfolgen.
Fazit: Einfach beantragen – und Teilhabe ermöglichen
Mit der landesweiten Regelung und den bestehenden Finanzierungswegen schafft Niedersachsen eine klare Grundlage, um erkrankten Schüler:innen den Zugang zu Bildung und sozialer Teilhabe zu sichern.
Der AV1 Schulavatar ist dabei mehr als ein technisches Hilfsmittel – er ist ein Brückenbauer zwischen Zuhause und Klassengemeinschaft. Immer mehr Schulen in Niedersachsen zeigen, dass es funktioniert. Jetzt liegt es an Ihnen: Beantragen Sie den AV1 und ermöglichen Sie Teilhabe – unkompliziert und wirksam.
Kontakt für Schulen in Niedersachsen:
Maximilian Popp
Account Manager
popp@noisolation.com


