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AV1-Avatare helfen abwesenden Schülern in Bremen, Deutschland, beim Besuch des Unterrichts

Warum brauchen wir Roboter für alle Schulen? André Sebastiani, 46, arbeitet als Berater in der Abteilung „Medien und Bildung in der digitalen Welt“ beim Senator für Kinder und Bildung in Bremen. Wir haben ihm ein paar Fragen gestellt, um mehr darüber zu erfahren, wie er ihre 14 AV1 verwendet.

Herr Sebastiani, Sie sind bei der Freien Hansestadt Bremen für Digitalisierung und Bildungsmedien zuständig. Was ist ihr Ziel für dieses Jahr und für das Jahr 2024?

Das Land Bremen ist bundesweit führend, was die Digitalisierung der Schulen angeht. Wir haben beispielsweise seit Jahren mit itslearning eine einheitliche Lernplattform im Einsatz. Seit 2020 sind alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte mit iPads ausgestattet. Unsere Schulen verfügen über flächendeckendes WLAN und durch den DigitalPakt Schule werden die grünen Tafeln in den Klassenräumen gerade durch digitale Modelle ersetzt. Wir sind also bei der digitalen Infrastruktur sehr weit und arbeiten gemeinsam mit unseren Schulen daran, dass sich unsere Schulen weiterentwickeln und die Potenziale unserer digitalen Infrastruktur immer besser genutzt werden.

Sie haben kürzlich 11 AV1 Avatare angeschafft. Wie passt der Avatar in Ihre Zielsetzung?

Insgesamt werden wir in Bremen und Bremerhaven im nächsten Schuljahr 14 Avatare im Einsatz haben. Bremen hat die Inklusion von allen Bundesländern am konsequentesten umgesetzt. Die Exklusionsquote liegt unter 1 % aller Schülerinnen und Schüler. Im Zusammenspiel mit unserer guten digitalen Ausstattung, helfen uns die AV1 Avatare, Schülerinnen und Schülern, die z.B. aufgrund schwerer Erkrankungen nicht am Unterricht teilnehmen können, Teilhabe am sozialen Leben und am Lernen zu ermöglichen. Insofern ergänzen sich unsere beiden Zielsetzungen ideal, Schulen hin zu einer Kultur der Digitalität zu entwickeln und möglichst viele Kinder inklusiv zu beschulen.

Wer war bei der Entscheidung und bei der Budgetierung involviert?

Im letzten Schuljahr ist die Bremer Krankenhausschule mit dem Wunsch an uns herangetreten, Telepräsenzroboter auszuprobieren. Auch Bremerhaven hat Interesse bekundet und wir haben daraufhin drei Schulroboter zur Erprobung angeschafft. Die Erfahrungen waren so positiv, dass wir uns erfolgreich dafür eingesetzt haben, weitere Telepräsenzroboter anschaffen zu können.

Wie haben Sie von dem Schulroboter erfahren?

Im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf werden seit längerem Schulavatare eingesetzt. Durch Kinder und Jugendliche aus Bremen, die in Hamburg behandelt wurden, ergab sich der Kontakt zwischen der Uniklinik und der Krankenhausschule in Bremen. Im letzten Schuljahr konnten wir einen Workshop organisieren, an dem Kollegen von der Uniklinik HH, der Krankenhausschule, Max Popp von No Isolation und der Senatorin für Kinder und Bildung teilgenommen haben. Für uns war es wichtig, von den Erfahrungen aus Hamburg lernen und profitieren zu können.

Was waren Ihre ersten Gedanken, als Sie von dem Schulroboter erfahren haben?

Ich fand das von Anfang an interessant und unterstützenswert. So richtig klick gemacht hat es bei mir aber erst, als ich den Bericht bei Logo! gesehen habe. Ich finde, dass man erst durch bewegte Bilder eine richtige Vorstellung bekommt.

Wie kommen die AV1 Avatare zu den Kindern? Haben Sie dazu schon konkrete Ideen zur Umsetzung?

Ich arbeite im Referat „Medien und Bildung in der Digitalen Welt“. In unserem Referat gibt es einen Medienverleih, in dem bis vor kurzem noch physische Medien ausgeliehen werden konnten. Inzwischen spielen physische Medien aber kaum noch eine Rolle in unseren Schulen, weil Filme und andere digitale Angebote über das Internet zur Verfügung gestellt werden. Deshalb werden wir unseren Medienverleih zum Avatarverleih umfunktionieren und dort auch die Administration der Geräte übernehmen.

Wieso hat sich Bremen dafür entschieden, für den Einsatz der AV1 Avatare im Klassenzimmer keine Einwilligung bei den Erziehungsberechtigten der Mitschülerinnen und Mitschüler einzuholen?

Letzten Endes geht es um eine Rechtsgüterabwägung. Auf der einen Seite stehen der Datenschutz und das Recht am eigenen Bild und auf der anderen Seite steht die Schulpflicht. Aus unserer Sicht ist im konkreten unterrichtlichen Zusammenhang die Erfüllung der Schulpflicht durch den erkrankten Schüler oder die erkrankte Schülerin höher zu bewerten. Schließlich ist über die Videokonferenz nichts zu sehen oder zu hören, was der betreffende Schüler oder die betreffende Schülerin im Klassenraum nicht auch sehen oder hören würde. Die Videokonferenz ist technisch sauber und DSGVO-konform gelöst. Es kann nicht sein, dass ein Schüler oder eine Schülerin an der Unterrichtsteilnahme gehindert wird, weil sich Mitschüler oder deren Erziehungsberechtigte gegen eine Einwilligung entscheiden oder diese schlicht versäumen, was wahrscheinlich der häufigere Fall sein dürfte.

Wie stellen Sie grundsätzlich sicher, dass neue Technologien und Bildungsmedien von den Lehrkräften verstanden und genutzt werden?

Wir haben von behördlicher Seite ein breites Unterstützungsangebot geschaffen. Wir haben ein ganzes Team von kompetenten Referentinnen und Referenten, die langjährige Unterrichtserfahrung haben und einzelne Lehrkräfte, aber auch ganze Kollegien bei der Entwicklung hin zu einer Kultur der Digitalität unterstützen.
Das Angebot reicht von kleinen Erklärvideos und Online-Fortbildungsformaten bis hin zu ganzen Fortbildungstagen und der Begleitung von Schulentwicklungsprozessen. Wir stellen fest, dass insbesondere die 1:1 Ausstattung mit iPads einen Schub bei der Digitalisierung ausgelöst hat und beispielsweise unsere Lernplattform ein selbstverständliches und alltägliches Unterrichtsmedium geworden ist.

Welche Rolle spielt Inklusion bei Ihrer Bewertung von neuer Lehr- und Lernsoftware?

Barrierefreiheit und Inklusion spielen immer eine wichtige Rolle. Die Entscheidung für iPads als einheitliche Endgeräte hatte auch damit zu tun, dass Barrierefreiheitsfunktionen in iOS sehr umfassend umgesetzt sind. Es hängt bei Software immer stark vom konkreten Einsatzzweck ab. Wir haben z.B. eine ganze Reihe von Apps bereitgestellt, die sich ganz speziell an Schüler mit geistiger Behinderung richten. Grundsätzlich geht es uns darum, allen Schülern die passenden Werkzeuge zur Verfügung zu stellen.

Haben Sie schon von dem Begriff „Diklusion“ gehört? Was ist ihr Verständnis des Begriffes?

Klar habe ich schon von Diklusion gehört. Lea Schulz hat damit einen einprägsamen Begriff geschaffen, um Inklusion und Digitalität zusammenzudenken. Ich glaube, wir sind da in Bremen schon sehr weit. Durch die 1:1 Ausstattung ist das iPad als mächtiges Inklusionswerkzeug an vielen Stellen in unseren Klassenzimmern angekommen. Als z.B. in der 4. Klasse meines Sohnes ein Mädchen aus der Ukraine eingeschult wurde, war es für die Kinder das selbstverständlichste von der Welt, ihre iPads zu benutzten, um die Sprachbarriere zu überwinden. Sie haben die Übersetzungsfunktionen genutzt und Konversationskarten gebastelt, die bei der Kommunikation unterstützen sollten.

Wissen Sie, wie viele Schülerinnen und Schüler in Bremen in den letzten 2 Jahren krankheitsbedingt länger (> 6 Wochen) nicht ihre Stammschule besuchen konnten? Gibt es dazu Erhebungen?

Dazu kann ich nichts sagen, die Zahlen liegen mir nicht vor.

Warum sollten Ihrer Meinung nach alle Schulträger den Schulroboter anschaffen?

Ich tue mich schwer damit, Empfehlungen für andere Schulträger abzugeben und kann nur für uns in Bremen sprechen: Trotz einer schweren Erkrankung mithilfe eines Telepräsenzroboters weiterhin in die Klassengemeinschaft eingebunden sein und nicht nur am Unterricht, sondern auch an Pausen und Ausflügen teilnehmen zu können, kann man meines Erachtens kaum hoch genug bewerten.
Schule für alle!

Wir beraten Sie gerne, wie Sie die AV1 Technologie in Ihr kommunales Bildungsangebot integrieren können!

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